Das Ende des Beck's-Chatts

 

Lest Euch das bitte durch, und denkt mal darüber nach. Wer will schon seinem Arbeitgeber eine Aufstellung geben, in der steht: Ich habe 3 Stunden gechattet. Und das jeden Tag. Da kann man auch gleich selber seine Kündigung schreiben.

Stuttgarter Zeitung: Meldung vom 14.07.2000:

Steuer auf private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz geplant

 

Für die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz sollen künftig Steuern gezahlt werden. Das geht aus einem Erlass des Bundesfinanzministeriums hervor, der der "Stuttgarter Zeitung" vorliegt. Die Regelung solle zum 1.Januar 2001 in Kraft treten, hieß es.

Nach den Ansichten der Finanzverwaltung zählt eine unentgeltliche oder verbilligte Benutzung des Internets als "geldwerter Vorteil" zum Arbeitseinkommen und ist als solcher zu versteuern.

Internet-Nutzer sollen genau Buch führen

Arbeitnehmer mit Internet-Zugang sollen deshalb künftig Buch führen über die dienstlich und privat abgerufenen Internet-Seiten. Der Erlass sieht vor, dass alle Verbindungen aufgezeichnet werden müssen. Die Nachweispflichten des Arbeitnehmers sind genau geregelt. So müssen die Beschäftigten das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der betrieblichen Nutzung vermerken. Außerdem ist der Anlass und die entsprechende Homepage anzugeben, die aus dienstlichen Gründen angewählt wurde.

Kann die Firma oder ein Beschäftigter nicht nachweisen, dass die Abfragen nur beruflichen Zwecken dienten, darf das Finanzamt die gesamten Internetkosten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil ansehen, der vom Arbeitnehmer versteuert werden muss.

In dem Bericht heißt es weiter, von der Einstufung als geldwerter Vorteil gebe es nur Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersagt und dieses Verbot stichprobenartig kontrolliert. Einen geldwerten Vorteil unterstellt der Fiskus auch dann nicht, wenn die private Nutzung ausgeschlossen ist, indem am Arbeitsplatz nur bestimmte Seiten im Internet abrufbar sind.

DIHT will "Sturm laufen"

Der Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelstags (DIHT), Harald Hendel, sagte der "Stuttgarter Zeitung", sein Verband werde gegen die Regelung "Sturm laufen". Der Verwaltungsaufwand sei unvertretbar.